Berichte des Rats
Der Rat für deutsche Rechtschreibung erstattet über die Wahrnehmung seiner Aufgaben alle fünf Jahre einen Bericht, in denen er seine Vorschläge für Anpassungen des Regelwerks und die Fortentwicklung der Rechtschreibung unterbreitet und begründet. Bisher hat der Rat zwei Berichte vorgelegt, wobei der erste insofern eine Sonderstellung einnimmt, als in ihm Vorschläge für eine Modifikation des amtlichen Regelwerks zum Zwecke der Herstellung einer konsensuellen Regelung gemacht wurden.
In den Berichten werden die vom Rat vorgeschlagenen Änderungen detailliert beschrieben und begründet. Sie liefern daher wichtige Aufschlüsse zum Verständnis der geltenden Regelung.
Der erste Bericht umfasst den Zeitraum von Dezember 2004 bis Februar 2006, der zweite Bericht knüpft direkt daran an und beschließt mit dem Ende der ersten Amtszeit der jeweils für sechs Jahre berufenen Mitglieder des Rats für deutsche Rechtschreibung:
- 1. Bericht des Rats (2004-2006) (PDF-Datei, 662 KB)
- 2. Bericht des Rats (2006-2010) (PDF-Datei, 394 KB)